Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Voraussetzungen des Mieters
Der Mieter muss einen gültigen Schweizer Führerausweis der entsprechenden Fahrzeugklasse besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein sowie eine gültige Schweizer ID oder einen C-Ausweis vorweisen. Weitere Ausweise oder Aufenthaltsbewilligungen sind vor der Reservation bzw. vor Fahrzeugübernahme vorgängig mit Seeland Mobility abzuklären.
Selbstbehalt, Diebstahl, Schlüssel
Der Selbstbehalt für die Haftpflicht- und Kaskoversicherung beträgt CHF 1’000.–. Im Falle eines Fahrzeugdiebstahls, bei dem das Fahrzeug gewaltsam entwendet wurde, ist vom Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von CHF 2’000.– zu entrichten. Kann der Mieter den Fahrzeugschlüssel nicht vorlegen, wird von grober Fahrlässigkeit ausgegangen; der Mieter trägt in diesem Fall die gesamten Kosten der Wiederbeschaffung des Fahrzeugs.
Die Selbstbeteiligung ist stets unabhängig von allfälligen Versicherungsleistungen zu begleichen. Eine Pflicht zur für den Mietfirma Reparatur besteht nicht.
Bussen und Schadenmeldung
Der Mieter haftet für alle Bussen, die während der Mietdauer anfallen. Auftretende Schäden sind sofort, spätestens bei Rückgabe, zu melden. Bei einem Schadenfall ist der entsprechende Selbstbehalt spätestens bei der Fahrzeugrückgabe sofort zu bezahlen.
Haftung bei nicht gedeckten Schäden / Solidarhaftung
Für sämtliche Schäden, die nicht von der Versicherung übernommen werden, haftet der Kunde persönlich. Bei Verträgen, die über eine Firma laufen, haftet der Mieter/Fahrer solidarisch. Auch bei Fahrzeugmieten, die auf Rechnung einer Firma gestellt werden, haftet der Mieter/Fahrer (unterzeichnende Personen) solidarisch. Sofern der Verschulden nicht beim Mieter liegt.
Abwicklung und Verantwortlichkeit
Seeland Mobility koordiniert Reservationen sowie die organisatorische Abwicklung. Die Fahrzeuge werden je nach Angebot durch den jeweiligen Anbieter zur Verfügung gestellt. Der Anbieter ist für das entsprechende Fahrzeug verantwortlich und ist Vertragspartner des Kunden. Diese AGB sind sowohl für den Kunden als auch für den Anbieter verbindlich. Vor allem zum Vorteil vom Kuden, muss der Anbieter den Selbstbehalt gegenüber Kunden so respektieren, kann bei seiner Deckung auf eigene Risiko einen höheren Selbstbehalt haben. Seeland Mobility dient als Plattform wo die Anbieter Ihre Fahrzeuge vermieten / anbieten können. Es besteht keine Garantie das die Fahrzeug vermietet werden.
Pannendienst
Alle Fahrzeuge sind durch einen Pannendienst abgesichert. Ein Ersatzwagen ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Wird der Pannendienst aus Gründen kontaktiert, die nicht mit einer tatsächlichen Panne zusammenhängen (z. B. Kontrollarbeiten wie das Überprüfen einer Lampe oder einer Fehlerleuchte), trägt der Mieter alle damit verbundenen Kosten.
Reifenpannen sowie Schäden an Reifen, Pneus und Felgen sind von der Versicherung ausgeschlossen. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Mieter selbst zu tragen.
Unfall, Information und Folgen
Im Falle eines Unfalls ist muss ich der Kunde unverzüglich beim Vermieter melden. Allfällige Rechtsnachteile, wie z. B. Regressansprüche oder Fahrlässigkeitsvorwürfe, liegen in der Verantwortung des Mieters
Kosten unterwegs (Öl, Wischer etc.)
Entstehen dem Mieter unterwegs Kosten, beispielsweise für einen Ölwechsel oder den Austausch der Scheibenwischer, sind diese vom Mieter zu tragen und werden nicht erstattet, ausser sie wurden im Voraus abgesprochen und vom Vermieter bestätigt. Diese Vorgehensweise ist zur Vermeidung von Missbrauch notwendig. Kosten können zudem vom Fahrstil abhängen. Je sportlicher die Fahrweise, desto höher kann der Ölverbrauch sein; an solchen Kosten wird keine Beteiligung geleistet. Dieses vorgehen wird nur bei Langzeitmieten berücksichtigt, bei Tages und Wochenmieten sind diese kosten vom Vermieter zu begleichn.
Defekte, Warnleuchten, technische Schäden
Treten während der Mietdauer Schäden oder Defekte auf, die weder die Weiterfahrt erschweren noch die Sicherheit der Insassen gefährden, sind diese nach Absprache mit Vermieter vom Mieter selbst zu beheben.
Bei Pannen, die die Weiterfahrt unmöglich machen, die Sicherheit gefährden oder bei aufleuchtenden Warnleuchten ist das Fahrzeug sofort anzuhalten und der Vermieter für weitere Anweisungen zu kontaktieren. Motorschäden, Getriebeschäden und andere technische Mängel, die während der Mietzeit auftreten, gehen zulasten des Mieters. Alle Kosten, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, trägt der Mieter.
Haftung für Batteriekosten
Ist die Fahrzeugbatterie aufgrund eines Versäumnisses des Mieters entladen (z.B. Licht nicht ausgeschaltet), trägt der Mieter die Kosten für den Batterieservice.
Ablehnung von Vermietungen / Zustimmung zu den AGB
Eine Fahrzeugvermietung kann jederzeit nach Ermessen und ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Für Reservationen (telefonisch, Website oder beim jeweiligen Anbieter direkt) ist die Kenntnisnahme und uneingeschränkte Akzeptanz dieser AGB erforderlich. Mit der Buchung bzw. Reservation erklärt sich der Mieter ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Kaution / Depot und Kartenkommission
Bei der Übergabe des Fahrzeugs hinterlegt der Mieter eine Kaution (Depot) beim Anbieter. Die Höhe der Kaution kann je nach Fahrzeugtyp, Modell und Preisklasse variieren. Bei Unsicherheiten vorher nachfragen, für Kartenzahlungen fällt eine Gebühr von 5 % an. Es ist auch möglich, dass keine Kaution verlangt wird; dies liegt im Ermessen des Anbieters. Abhängig von verschiedenen Faktoren (z. B. Niederlassungsbewilligung) kann eine Vermietung abgelehnt werden.
Depots können bis zu 60 Tage zurückbehalten werden. Bei Auffälligkeiten oder möglichen Nachbelastungen (z. B. nachträgliche Bussgelder oder weitere Kosten) kann das Depot auch über diesen Zeitraum hinaus zurückbehalten werden. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden.
Rückgabe: Tank und Sauberkeit
Bei der Rückgabe werden Tankzustand und Sauberkeit überprüft. Das Fahrzeug ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Kraftstoffkosten trägt der Mieter. Ist der Tank nicht voll, wird zusätzlich zu den Treibstoffkosten eine Gebühr von CHF 50.– erhoben. Für eine erforderliche Reinigung wird ein Aufpreis von CHF 50.– berechnet. Diese Beträge können vom Depot abgezogen werden. Dieses Gebühren wird der Anbieter direkt erheben.
Sorgfaltspflichten / Kontrolle / Öl nachfüllen
Der Kunde/Fahrer ist verantwortlich, bei Bedarf Wasser und Öl nachzufüllen, beim Fahren grösstmögliche Sorgfalt walten zu lassen und alle Gesetze einzuhalten. Die Kontrolle der Reifenprofile und Reifen obliegt dem Kunden; diese sind regelmässig zu prüfen. Vor Übernahme ist das Fahrzeug auf Mängel zu überprüfen. Beim Nachfüllen von Motoröl darf nicht eigenmächtig gehandelt werden; vorab ist Rücksprache zu halten.
Falschbetankung
Bei Falschbetankung übernimmt der Kunde alle anfallenden Kosten sowie eine zusätzliche Gebühr von CHF 500.–. Wird die Falschbetankung verschwiegen, kann eine Strafanzeige erstattet werde, da dies zu höheren Kosten führen kann. Der Kunde akzeptiert die vollständige Kostenübernahme. Dieses Gebühren wird der Anbieter direkt erheben.
Abschleppen / Falschparkieren.
Wird das Fahrzeug aus irgendeinem Grund abgeschleppt (z. B. wegen Falschparkens), gehen sämtliche Kosten zulasten des Mieters. Zusätzlich zu den Gebühren von Behörden oder anderen Institutionen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.– erhoben. Dieses Gebühren wird der Anbieter direkt erheben
Unbegrenzte Kilometer
Unbegrenzte Kilometer gelten nur für Fahrten innerhalb der Schweiz und sind bei Monatsmieten auf maximal 5’000 Kilometer pro Monat beschränkt. Mit „unbegrenzt“ sind somit bis zu 5’000 km pro Monat gemeint. Diese Begrenzung dient der Vermeidung einer Übernutzung des Fahrzeugs.
Je nach Anbieter kann eine Mehrkilomter erlaubt werden.
Abholung und Rückgabeort
Bei der Buchung wird festgelegt, wann und wo das Fahrzeug abgeholt und wieder abgegeben wird. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gilt der Standort als Übergabe- und Rückgabeort, Übergaben an anderen Orten sind gegen Aufpreis möglich. Der Anbieter verpflichtet sich das Fahrzeug Rechtzeit an Übergabe Ort bereit zustellen und dies am Kunden Rechtzeitig zu übergeben.
Umbuchungen / Änderungen / Stornierung
Umbuchungen sind nur nach Verfügbarkeit möglich und bedürfen einer erneuten Bestätigung. Bei Änderungen buchungsrelevanter Daten (z. B. Abholzeit, Name oder Ort) wird der aktuelle Preis ermittelt. Buchungen sind verbindlich; im Falle einer Stornierung trägt der Kunde die vollen Kosten.
GPS-Ortung / Missbrauch
Die Vermieter / Fahrzeughalter behalten sich das Recht vor, den Standort des Mietfahrzeugs per GPS zu orten. Bei Verdacht auf Missbrauch, Falschangaben oder ungenehmigte Auslandfahrten können Sicherungsmassnahmen ergriffen werden. Sämtliche daraus resultierenden Kosten gehen zulasten des Mieters. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, die Vertragsbedingungen einzuhalten.
Langzeitmieten / Zahlungsverzug
Bei Langzeitmieten kann die Miete sofort beendet werden, wenn die nächste Zahlung zu spät eintrifft. Es bleibt vorbehalten, bei verspätet eingetroffenen Zahlungen auch nach Zahlungseingang das Mietverhältnis im Nachhinein sofort zu beenden. In solchen Fällen ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug am gleichen Tag zurückzubringen. Andernfalls werden weitere Schritte vorbehalten, insbesondere eine Meldung/Anzeige. Die Annulation Fahrzeugabolung wird entweder vom Anbieter direkt gemacht oder er kann Seeland Mobility damit beauftragen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf den Mietvertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anwendbar. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis gilt der Geschäftssitz des Vermieters. Da Fahrzeuge an verschiedenen Orten abgeholt werden können, ist für Rechtsstreitigkeiten Geschäftssitz des jeweiligen Vermieters relevant.
Sofortige Beendigung / Erreichbarkeit
Das Mietverhältnis wird mit sofortiger Wirkung beendet bei Falschangaben, Betrugs- oder Diebstahlsverdacht oder wenn der Mieter nicht erreichbar ist. Der Mieter muss während der Mietzeit erreichbar sein. In solchen Fällen ist das Fahrzeug sofort zurückzubringen.
Die Vermiter können in solchen Fällen eine Strafanzeige machen. Der Mieter trägt die vollen Kosten und akzeptiert diese Bedingungen mit seiner Unterschrift. Bei Nichterreichbarkeit oder Nicht-Rückgabe des Fahrzeugs wird Anzeige wegen Diebstahls erstattet; die Kosten trägt der Mieter.
Bestätigung / Online-Version
Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Website stehen, akzeptiert wurden. Diese AGB können jederzeit online eingesehen werden. Die AGB sind Bestandteil des Mietvertrags. Die Vermieter sind verpflichtet gegenüber Kunden die AGBs einzuhalten und können die Vertragsvorlagen von Seeland Mobility benutzen, Seeland Mobility erhält eine Provision für die Vermietung vom jeweiligen Anbieter.
