Der Firmenwagen ist ein notwendiges Arbeitsmittel, manchmal ist er ein Prestigeobjekt und ein Zeichen für beruflichen Erfolg. Tatsächlich ist der Firmenwagen heute eine zusätzliche Leistung, die qualifizierte Fachkräfte in Form eines Bonus an das Unternehmen bindet. Manchmal kommt es zu Verwechslungen zwischen der AHV-Pflicht und der Besteuerung des Firmenwagens.
Ein Firmenwagen ist ein Fahrzeug, das das Unternehmen seinen Mitarbeitern für berufliche Zwecke zur Verfügung stellt. Bevor ein Arbeitnehmer mit einem Firmenwagen eines Privatunternehmens fährt, muss die Rechtslage geklärt werden. Die private Nutzung von Firmenwagen ist nicht immer erlaubt. In der arbeitsrechtlichen Praxis gibt es eine breite Palette von Möglichkeiten. Es kann auch Situationen geben, in denen ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen nur eingeschränkt privat nutzen darf.
Bevor ein Arbeitnehmer mit einem Firmenwagen eines Privatunternehmens fährt, muss die Rechtslage geklärt werden. Die private Nutzung von Firmenwagen ist nicht immer erlaubt. In der arbeitsrechtlichen Praxis gibt es eine breite Palette von Möglichkeiten. Es kann auch Situationen geben, in denen ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen nur eingeschränkt privat nutzen darf.
Es empfiehlt sich daher, bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs im Überlassungsvertrag festzuhalten, unter welchen Umständen ein Dienstwagen genutzt werden darf. Dies ist die rechtliche Grundlage für die Nutzung eines Dienstwagens durch den Arbeitnehmer – völlig unabhängig von der Frage, ob der Wagen auch privat genutzt wird.
Der Privatanteil des Geschäftswagens muss in der Lohnabrechnung als AHV-pflichtiger Lohnbestandteil aufgeführt werden.
Da die AHV die Hauptversicherung für andere Sozialversicherungen ist, muss der Privatanteil in der Folge auch als obligatorischer Lohnbestandteil für andere Sozialversicherungen gelten. Dies gilt insbesondere für die AHV/IV/EO und eine allfällige Krankentaggeldversicherung. Bei der beruflichen Vorsorge ist das Reglement massgebend; hier muss das Vorgehen mit der Pensionskasse oder dem Versicherungsunternehmen abgeklärt werden.
